„Wir seh’n uns vor Gericht!“ Bürgerinnen und Bürger klagen mehr Klimaschutz ein

Wer sich für Klimaschutz einsetzt, kann das nicht nur durch die Verringerung des eigenen CO2-Fussabdrucks tun – wie die KliB-Haushalte es tun. Mensch kann auch politisch oder sogar juristisch handeln, wie jetzt jüngst geschehen:  Ende Mai haben zehn Familien aus fünf EU-Staaten sowie aus Kenia und Fidschi gemeinsam mit einer Jugendorganisation aus Schweden Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gegen die Europäische Union eingereicht. Aus Deutschland ist eine Familie von der Nordseeinsel Langeoog dabei. Sie werfen der EU vor, dass die Klimaziele bis 2030 unzureichend seien, Klimaschäden nicht wirksam begrenzen würden  und damit ihre Grundrechte verletzten. Es klagen ausschließlich Familien, die direkt von den negativen Folgen des Klimawandels bedroht sind. Eine solche Klage ist auf EU-Ebene bisher einzigartig. Die Familien wollen keine Entschädigung, sondern eine bessere Klimapolitik bis 2030, frei nach dem Motto: „Die EU kann mehr, und wir wollen, dass sie mehr tut!“ Ein kurzes Video zu den Hintergründen findet sich hier. Vor einem deutschen Gericht klagt  schon seit Längerem auch ein peruanischer Bauer gegen den Energiekonzern RWE wegen negativer Klimafolgen (vgl. kurz: https://germanwatch.org/der-fall-huaraz).

Im KliB-Newsletter vom 12. Januar hatten wir auf ein Rechtsgutachten von Prof. Felix Ekardt hingewiesen, der das Verfehlen der deutschen Klimaschutzziele 2020 als eine Verletzung des Pariser Klimaabkommens bezeichnet. Auch er betont, dass Klimaschutz ein Menschenrecht darstellt, zu deren Schutz die Politik notfalls auch juristisch verpflichtet werden kann. Wir fragen uns: Wie sehen das die KliB-Haushalte? Könnten Sie sich vorstellen, eine solche Klage zu unterstützen? Antworten dazu gerne auf dem KliB-Forum!

 

 

 

 

 

 

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